Jenaer

Behindertensportverein e.V.

Weiterhin gelten folgende Regeln

 

Stand: 07.02.2022

 

In der Thüringer Verordnung vom 20.12.2021 wurde festgelegt, dass der Vereinssport für Erwachsene unter Einhaltung der 2G-Regel erlaubt ist. 2G heißt: die 3. Impfung (Boosterimpfung) ist bereits mind. 14 Tage alt.

 

Für den Sport in den Sporthallen gilt: 2G (siehe oben) oder ein Nachweis vom Arzt, dass der Sport medizisch notwendig ist (siehe unten). Bitte den entsprechenden Nachweis zum ersten Training im neuen Jahr mitbringen, sofern der Nachweis dem Verein noch nicht vorliegt.
 

Die Schwimmhallen sind nur für den Reha-Sport geöffnet. Dass heißt, es wird ein Nachweis vom Arzt benötigt, dass der Sport medizisch notwendig ist. Bitte den entsprechenden Nachweis zum ersten Training im neuen Jahr mitbringen, sofern der Nachweis dem Verein noch nicht vorliegt.

 

Medizisch notwendig heißt: es liegt das Formblatt 56 für Rehabilitationssport vor (die Kosten des Sports übernimmt die Krankenkasse) oder es liegt ein Rezept vor, auf dem steht beispielsweise: 1x wöchentlich Reha-Sport med. notwendig, Diagonse: ... 

 

 

 

 

 

 

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